Nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz gibt es ab 03.04.2022 keine Einschränkungen im Sport mehr.
Empfehlungen (z.B. medizinische Masken) werden in der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt.
Nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz gibt es ab 03.04.2022 keine Einschränkungen im Sport mehr.
Empfehlungen (z.B. medizinische Masken) werden in der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt.